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Technik WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 (Grobstollen-Bereifung)    

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Paradero ✦✦
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Verfasst am:
09.02.2019
10:11 Uhr

1,02 Min



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Zuletzt bearbeitet von Paradero am 09.02.2019, 12:06, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Largeman 
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Verfasst am:
09.02.2019
10:21 Uhr

0,03 Min

Was würde denn geändert!? Shocked Wink
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DLzG Uwe
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Paradero ✦✦
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Verfasst am:
09.02.2019
10:25 Uhr

0,09 Min

Der Button URL scheint den gesamten Text ausgeblendet zu haben. Daher habe ich den Link erst einmal deaktiviert.
Ron, bitte reparieren Very Happy
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Ron ✦✦✦✦
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Verfasst am:
09.02.2019
10:57 Uhr

0,24 Min

Ist repariert. Seit einiger Zeit sind Umlaute in den Url's erlaubt. Das konnte der Parser (die Funktion, die solche Dinge auflöst) nicht verarbeiten.

Das Thema ist mit dem gegebenen Link nicht gleich zu finden. Man muss noch weiter herunterscrollen oder einfach diesen Link benutzen:

https://www.mopedreifen.de/News/WICHTIGE-ÄNDERUNG-StVZO-ab-2018-für-Motorräder.html?id=24

Gruß Ron Winken
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Ron ✦✦✦✦
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Verfasst am:
09.02.2019
11:20 Uhr

0,60 Min

Noch eine Anmerkung: eine nachträgliche Erlaubnis ist immer möglich, wenn eine aktuelle (und dann gesetzeskonforme) Freigabe vorliegt. Die Hersteller werden sicher reagieren. Sie haben, wie die Stellungnahme von Heidenau zeigt, sich offenbar die Lager bis oben hin mit DOT17-Reifen gefüllt, damit sie noch eine Weile abverkaufen können. Wenn es Ihnen in Zukunft gelingt, eine Mischung zu finden, die wintertauglich ist, dann dürfen solche abweichenden Grobstöller weiterhin verkauft werden. Sie tragen dann das Schneeflocken-Symbol und sind "echte" Winterreifen, deren Pflicht für Motorräder ja gerade aufgehoben wurde.

Aber der wichtigste Hinweis vom gestrigen Stammtisch bleibt: wer schon einen 18er Reifen gekauft hat, der für eine geringeres Speedlimit zugelassen ist, als die Maschine selbst, der fährt schon seit Anfang 2018 ohne ABE und hat damit auch keinen Versicherungsschutz mehr, etc., etc.

Schon ziemlich schräg das Ganze.

Gruß Ron Winken
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Stevie 
Gast


  
Verfasst am:
09.02.2019
16:29 Uhr

0,23 Min

Habe die Freigabe für meine Maschine gefunden.
Dort ist es vermerkt das die Reifen mit M+S Kennung vor 2018 sein müssen und bis 30.09.2024 runter sein müssen.
DANKE Patrick für diese Info über die neue Vorschrift.

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Ron ✦✦✦✦
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Verfasst am:
09.02.2019
16:51 Uhr

0,30 Min

Habe zur besseren Lesbarkeit mal einen Ausschnitt gemacht.

Der Text der Auflage lautet:
Ein M+S-Aufkleber ist vorgeschrieben bei nicht ausreichendem Speedindex der Bereifung. M+S-Reifen, deren Speedindex geringer ist als im Fahrzeugschein angegeben, sind nur zulässig bis 30.09.2024 und wenn diese vor 2018 produziert wurden.

Gruß Ron Winken



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Paradero ✦✦
Topuser

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Verfasst am:
11.02.2019
00:27 Uhr

0,13 Min

Der Mitarbeiter von Heidenau Heute auf der BMT hat dazu gesagt wir sollen mal ein paar Wochen Geduld haben.
Der Gesetzgeber ist da gefragt und anscheinend an dem Thema dran.

Winken
Patrick
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