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Moritz ✦
User
Anmeldedatum: 24.01.2014 Beiträge: 22 Wohnort: Potsdam
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Verfasst am: 17.09.2015 16:40 Uhr Titel: Sicherheitsabstand in der Gruppe |
Lesezeit: 0,16 Min |
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Leitsatz:
Fahren Motorradfahrer ohne Einhaltung des üblichen Sicherheitsabstandes als Gruppe einvernehmlich auf einer Landstraße, so ist im Fall eines Unfalls von einem stillschweigenden Haftungsausschluss auszugehen. Das hat der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt mit Urteil vom 18. August 2015 entschieden (22 U 39/14). |
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Ron ✦✦✦✦
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CWF ✦
User
Anmeldedatum: 24.06.2015 Beiträge: 15 Wohnort: Fehrbellin
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Verfasst am: 18.09.2015 08:32 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,03 Min |
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Vielen Dank für die Informationen! _________________ "If it ain’t broke, don’t fix it!"
LG Christoph |
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Moritz ✦
User
Anmeldedatum: 24.01.2014 Beiträge: 22 Wohnort: Potsdam
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Verfasst am: 18.09.2015 15:09 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,15 Min |
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Hallo Ron,
Ihr braucht Eure Fahrweise nicht zu ändern. Es muss nur jedem Teilnehmer klar sein, dass er stillschweigend einem Haftungsverzicht gegenüber den übrigen Teilnehmern unterliegt. Das ist auch keine Einzelfallentscheidung, sondern gängige Rechtsprechung zu Gruppenfahrten. |
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Ron ✦✦✦✦
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Verfasst am: 18.09.2015 16:20 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,87 Min |
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Es kommt in jedem einzelnen Fall auf die Umstände an. Wirklich witzig ist, dass das Urteil in der Frage des Abstandes auf die StVO Bezug nimmt. Denn gerade die enthält gar keine konkreten Regelungen dazu (außer den 50 Metern für LKW).
Du bist noch nicht mit uns gefahren, denn dann wüsstest Du, dass das, was in dem obigen Fall gelaufen ist, nicht unser Fahrstil ist. Denn im Gegensatz zu den meisten anderen Gruppen klappt es bei uns mit dem Versetztfahren sehr gut. Das ist u. a. eine Voraussetzung dafür, dass wir einen genügenden Brems- und Anhalteweg einhalten, wie es die StVO fordert.
Genau diese Frage hatte ich einmal (aus entsprechendem Anlass) mit einem Rechtsanwalt besprochen. Er meinte auch, dass die Urteile des OLG Frankfurt/Oder und die anderen BGH-Entscheidungen nicht generell zu einem Haftungsauschluss führen würden.
Im Übrigen kommt es mir auch weniger auf die Haftungsfrage an, sondern vielmehr auf das Unfallrisiko. Und da finde ich halt, dass in letzter Zeit die Abstände innerhalb der Gruppe etwas zu gering geworden sind. Es macht nur keinen Sinn, dass wir beide das hier trocken besprechen. Nur wenn man mal live zusammen fährt, wäre es interessant Erfahrungen miteinander auszutauschen.
Also vielleicht bis bald auf dem Asphalt.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
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Gatower ✦
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Ron ✦✦✦✦
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Verfasst am: 15.10.2015 21:37 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,22 Min |
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Ja klar, das war hier doch das Thema. Auf das Urteil aus Frankfurt/Oder hatte ich nur als Beispiel verwiesen. Das aktuelle Urteil nimmt darauf auch Bezug.
Der obige Link zum Urteilstext ist am hessischen Server verändert worden. Man muss dort im Suchfeld noch einmal den Begriff "22 U 39/14" eingeben.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
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