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Erste Hilfe und Lebensrettende Sofortmaßnahmen Erste Hilfe in den USA: besser Finger weg?    

 Lesezeit: 1,64 Min 

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Ron ✦✦✦✦
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Wohnort: Ofenstadt Velten   
BeitragVerfasst am: 08.08.2018 13:40 Uhr   Titel: Erste Hilfe in den USA: besser Finger weg?

 Lesezeit: 1,64 Min 

   

Ein toller Nebeneffekt unserer WarmUp's ist, dass wir immer dazulernen. Bei den Diskussionen kommt manchmal ein Aspekt zur Sprache, der uns neu ist. Wie auch beim letzten WarmUp: da hieße es, dass man als Ersthelfer in den USA eher vorsichtiger sein sollte, wenn man einem Opfer helfen wolle und dass man Gefahr läuft von demjenigen, dem man gerade das Leben gerettet hat, auch noch auf Schmerzensgeld verklagt werden könne.

In Deutschland sind wir es gewohnt, dass man als Laie praktisch keinen Fehler machen kann - außer dem einen, gar nichts zu tun. Und passieren sie denn doch, kann man für die Folgen nicht verantwortlich- oder gar haftbar gemacht werden. In den USA ist dies anders.

Ich habe mich im Netz mal umgesehen. Und tatsächlich hat es diese Fälle wohl gegeben. Allerdings ist es nicht ganz so einfach: in den USA gibt es zwar Bestrebungen, sogenannte "Gute-Samariter-Gesetze" (Good Samatarian Laws) in allen Bundesstaaten einzuführen. Historisch haben diese Gesetze allerdings den Schutz der Ärzte zum Inhalt und nicht immer sind auch Laien-Helfer davon betroffen. So zum Beispiel in Alabama. Hier sollte der Laien-Helfer besser nicht viel machen, als den Notruf abzusetzen und beim Opfer zu bleiben. Die einzige Ausnahme ist ein Herzstillstand. Ansonsten ist er für die von ihm verursachten Fehler voll verantwortlich. Anders in Oklahoma: hier ist nur der Laienhelfer geschützt, während Ärzte für ihr Tun voll verantwortlich sind (so wie in Deutschland). Allerdings dürfen die Laien nichts anderes Unternehmen als Blutungen zu stoppen oder eine Herz-Lungen-Wiederbelebung vorzunehmen. Etwa das Ausspülen der Augen bei einer Verätzung könnte für den Laien teuer werden. Vorbildlich hingegen ist Vermont: hier steht das Nichthelfen unter Strafe (wie in Deutschland). Für die Verantwortlichkeit wird eine Art staatliche Haftpflichtversicherung geboten, so dass für den Helfer eine Art Immunität gilt. Allerdings erstreckt sie sich nicht auf vorsätzliche Fehlhandlungen.

Der einzige Hoffnungsschimmer sind wohl die Gerichte. Hier hat sich eine Rechtsprechung entwickelt, die nur die grob fahrlässigen Fehlhandlungen verurteilen.

Aber zusammenfassend muss man wohl sagen, dass es für einen Helfer in den USA tatsächlich risikobehaftet ist, wenn er einem anderen Menschen helfen möchte.

Hier ein Link zu einem interessanten Artikel: Click Me

Gruß Ron Winken
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Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.

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