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Berlin-Brandenburg-Biker.deForum für Motorradfahrer/innen aus Berlin und Brandenburg
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Autor |
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Gatower ✦
Topuser
Anmeldedatum: 10.04.2015 Beiträge: 1110 Wohnort: Spandau
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Ron ✦✦✦✦
Moderator
Forums-Sponsor
Tourguide
Anmeldedatum: 07.01.2007 Beiträge: 5604 Wohnort: Ofenstadt Velten
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Verfasst am: 17.12.2020 17:41 Uhr Titel: |
Lesezeit: 1,49 Min |
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Ich glaube / hoffe, dass das eine Ente ist. Der Autor scheint kein Berliner zu sein.
In Berlin gilt die sogenannte "Berliner Linie" in Form einer Dienstanweisung, die meines Wissens nicht aufgehoben wurde. Danach dürfen Motorräder solange auf den Rändern der Gehwege abgestellt werden, wie sie niemanden behindern. Man darf also direkt an der Hauswand stehen (sofern der Hauseigentümer das nicht ausdrücklich verbietet) oder am Rand des Bürgersteigs zur Straße hin. Faustregel: niemals auf den Platten aber (fast) immer auf dem Kopfsteinpflaster eines Bürgersteigs.
Wenn der Senat die Polizei jetzt tatsächlich auffordert, Übertretungen strikter zu ahnden, dann kann sich das nur um die echten Behinderungen handeln. Wenn man also tatsächlich auf dem Gehweg steht und z. B. das Passieren eines Kinderwagens unmöglich macht, dann konnte das auch bisher schon ein Ticket geben.
Ich kann mich noch gut an einen Stammtisch in Steglitz erinnern, wo wir diesen Sachverhalt mit einer sehr netten Dame von der Verkehrsüberwachung diskutiert haben.
Und wie gesagt: das Ganze heißt deswegen "Berliner Linie", weil das so zunächst nur in Berlin gilt. Jede Gemeinde in Deutschland kann das anders handhaben. Das haben wir mal auf einer WE-Tour erlebt, wo wir von der Polizei aufgescheucht wurden, während wir in einem Restaurant Mittagspause gemacht haben.
In Frankfurt am Main (und auch weltweit) gibt es übrigens ein regelmäßig stattfindendes Event: den Ride-To-Work-Day. Da starten alle Motorradfahrer mit dem Mopped morgens zur Arbeit, um den Verkehr in der Stadt mal richtig lahmzulegen. Damit will man für das Verständnis werben, dass sich "durchschlängelnde" Motorräder und eben auf dem Bürgersteig parkende Zweiräder massiv Platz sparen. Denn wenn man - so wie an diesem Tag - so fährt wie ein Auto (also wie es das Gesetz vorschreibt), also entsprechenden Platz auf der Fahrbahn einnimmt und Abstände hält und auch wie ein Auto parkt, also längs am Straßenrand, dann gibt es plötzlich sehr viele Autofahrer, die eben keinen Parkplatz mehr finden. Muss eine ganz schön nervige Angelegenheit sein.
Also wie gesagt: ich hoffe, dass dieser Artikel eine Ente ist.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
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Ralkam ✦✦✦
Topuser
Anmeldedatum: 19.08.2009 Beiträge: 206 Wohnort: Berlin
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Ron ✦✦✦✦
Moderator
Forums-Sponsor
Tourguide
Anmeldedatum: 07.01.2007 Beiträge: 5604 Wohnort: Ofenstadt Velten
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Verfasst am: 19.12.2020 17:37 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,57 Min |
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Der Artikel im Tagesspiegel ist schon mal präziser. Es ist, wie ich vermutet habe: es geht nicht darum, das Parken auf dem Bürgersteig grundsätzlich zu verbieten, sondern nur die übermäßige Nutzung zurück zu drängen. Im ersten Absatz steht es schon: "Man habe 'kürzlich die für die Verkehrsüberwachung zuständige Polizeipräsidentin gebeten', die bisherige Praxis strenger zu handhaben, 'indem künftig eine Duldung des (per se rechtswidrigen) Gehwegparkens durch motorisierte Krafträder nur noch dann in Betracht zu ziehen wäre, wenn jegliche Behinderung Anderer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.' Dabei seien auch Begegnungen von Kinderwagen und Rollstühlen zu bedenken."
Also keine Panik: wenn man sparsam am Wegesrand steht (also auf dem i. d. R. mit Kopfsteinpflaster belegten Streifen), dürfte nichts passieren.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
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