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Wolfhardt ✦
Topuser
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Verfasst am: 29.03.2017 08:26 Uhr Titel: Reifenreparatur - Erfahrungen & Meinungen |
Lesezeit: 0,38 Min |
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Hallo Zusammen.
Am letzten Wochenende hatte ich bemerkt, daß mein Hinterreifen Luft verliert und als Ursache einen in der Lauffläche eingefahrenen Nagel diagnostiziert.
Ich habe den Schaden mittels meines Reparatursets von Touratech repariert und der schlauchlose Reifen hält den Druck.
Da das Profil nun nach 14000 km ohnehin an der unteren Nutzungsgrenze ist, habe ich gestern einen neuen Satz bestellt, der soeben (der Händler rief mich eben an) eingetroffen ist.
Mich interessiert aber Eure Meinung zu dem Thema "reparierte Reifen".
Wie Lange sollte / kann / darf man Eurer Meinung mit reparierten Reifen fahren? _________________ Don't drink and drive! |
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Gatower ✦
Topuser
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Ron ✦✦✦✦
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Verfasst am: 29.03.2017 10:11 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,70 Min |
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Schau mal auf die Verpackung des Reparatur-Sets. Dort müsste ein deutlicher Hinweis sein, dass eine "Reparatur" ausschließlich der direkten Anfahrt einer Werkstatt dienen darf.
Diese kurze Weiterfahrt mit beschädigtem Reifen ist durch § 17 StVZO gedeckt, weil eine Betriebserlaubnis nur im Ausnahmefall "sofort" entzogen werden soll, wenn irgendein Teil nicht den Vorschriften entspricht. Aber mit der dauerhaften Nutzung eines defekten Reifens riskierst Du die ABE und vor allem Deinen Versicherungsschutz.
In erster Linie entscheidet der Reifenhersteller darüber, ob ein Reifen instand gesetzt werden darf. So gibt es z. B. die LKW-Reifen, die ausdrücklich "nachgeschnitzt" werden dürfen. Und ich könnte mir vorstellen, dass man auch ein Loch reparieren kann. Das müsste aber zumindest vulkanisert werden und anschließend geprüft werden. Alles Dinge, die nur in einer Werkstatt stattfinden können. Und diese Werkstatt wird wahrscheinlich auch eine Erlaubnis des Herstellers benötigen. Die Reparatursets "verkleben" nur.
Also lange Rede - kurzer Sinn: schmeiß' die Dinger weg.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
www.RonGS.de |
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stevesan ✦
Topuser
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Gatower ✦
Topuser
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Petboe ✦
User
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Verfasst am: 29.03.2017 13:38 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,18 Min |
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Hallo,
hatte das Problem letztes Jahr.
Ich habe den Reifen sofort getauscht, mir persönlich ist das Risiko zu hoch gewesen. Mein Reifenhändler habe ich nach Reparatur gefragt und ser sagte mir das er keine Reparaturen vornimmt. Zu großes Risiko.
Gruß, Peter _________________ Bremsen ist die Umwandlung wertvoller Bewegungsenergie in sinnlose Wärme. |
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My Lady ✦✦
Topuser
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Verfasst am: 29.03.2017 15:18 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,20 Min |
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Hallo,
ich hatte mir im Urlaub einen Nagel eingefahren und den Reifen bei BMW reparieren lassen. Habe ihn dann noch bis zuletzt abgefahren ohne Probleme.
Schließlich geht es aber um deine Gesundheit, da sind Experimente total unangebracht. Lieber was Neues und dann mit gutem Gewissen fahren.
LG Bianca _________________ Ob eine schwarze Katze Unglück bringt hängt davon ab, ob man ein Mensch ist oder eine Maus. |
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Jörg Bandit 1200 ✦✦✦
Topuser
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Wolfhardt ✦
Topuser
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Verfasst am: 30.03.2017 12:51 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,20 Min |
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Vielen Dank für Eure Meinungen zum Thema Reifenreparatur, die wie erwartet hier weit auseinander gehen.
Aber ich hatte ja eingangs schon erwähnt, dass meine Reifen nach 14000 km Laufleistung ohnehin nur noch Mindestprofiltiefe haben.
Der neue Reifensatz wird am Montag den 3. April montiert.
Dann ist alles wieder im sicheren Bereich. _________________ Don't drink and drive! |
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stevesan ✦
Topuser
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Ron ✦✦✦✦
Moderator
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Wolfhardt ✦
Topuser
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Verfasst am: 30.03.2017 14:52 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,19 Min |
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Laut Richtlinien zur Instandsetzung von Luftreifen:
http://www.hofdmann.de/docs/Richtlinie-fuer-die-Instandsetzung-von-Luftreifen-doc_3.pdf
---Zitat:
Kraftradreifen
An Kraftradreifen sind Reparaturen von Stichverletzungen
bis höchstens 6 mm Schadensausdehnung
im Laufflächenbereich mittels Kombireparaturkörper
zulässig. Andere Reifenreparaturen außerhalb des
Laufflächenbereichs sind an Kraftradreifen unzulässig.
--- Zitat-Ende. _________________ Don't drink and drive! |
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Ron ✦✦✦✦
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Verfasst am: 30.03.2017 15:09 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,14 Min |
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Na also. Endlich eine gute Quelle. Aber Achtung: die Richtlinie gilt für Fachwerkstätten. Der Kombireparaturträger ist ein vulkanisiertes Element. Also das Notfallkit nur für die Fahrt zur Werkstatt!
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
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Wolfhardt ✦
Topuser
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Verfasst am: 31.03.2017 10:17 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,45 Min |
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Ich habe nochmal in den oben angeführten Richtlinien zur Reparatur von Luftreifen nachgesehen, ob es dort eine Definition für den erwähnten Kombireparaturträger gibt.
Und ich bin fündig geworden:
---Zitat:
Reparaturmittel
Kombireparaturmittel
Reparaturkörper, bestehend aus Lochkanalfüllung und
Reparaturpflaster
Reparaturpflaster
Flächenartiger, in seinen Abmessungen und für seinen
Verwendungsbereich geeigneter Reparaturkörper
---Zitat-Ende.
Somit ist mein Reifen fachgerecht und legitim repariert.
Mein "Kombireparaturkörper" ist aus dem Touratech-Set und entspricht obiger Definition. Der Durchmesser der Schadensstelle war geringer als 6mm und auf der Lauffläche befindlich. _________________ Don't drink and drive! |
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Ron ✦✦✦✦
Moderator
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Verfasst am: 31.03.2017 11:37 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,15 Min |
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Was steht denn nun auf der Verpackung? Das wäre ausschlaggebend. Denn als Privatmann ist man noch immer keine Fachwerkstatt und nur für die gilt die zitierte Richtlinie. Aber jeder wie er's mag.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
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