Zuletzt bearbeitet von Gatower am 06.10.2017, 06:38, insgesamt einmal bearbeitet
legrandalex ✦ Gast
Verfasst am: 05.10.2017 17:21 Uhr Titel:
Lesezeit: 0,28 Min
... und dabei bin ich nicht mal in Berlin.
habe das verlängerte WE mit Moped im Weserbergland verbracht und bin seit heute und bis Sonntagabend in Vilnius.
vorher waren die Unwetter immer nur weiblich ...
wir sind für die Geschlechtergleichstellung gewesen, also jetzt auch männliche Vorname ... aber dass sie meinen wählen !!! ... hätten sie mindestens vorher mit mir absprechen können.
Xavier ... nicht das Unwetter aber der liebe Franzose.
Ich weiß nicht, wie oft das schon Thema war. Aber nichts (wirklich nichts), was ein anderer erzeugt hat (Texte, Bilder, Symbole, etc.) darf nach dem Urheberrecht fraglos reproduziert werden oder sonst wie abgebildet oder anders öffentlich wiederverwendet werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Verwendung ausdrücklich (schriftlich) erlaubt wird (z.B. Common User Lizenzen) oder es sich gemäß UrhG um ein "kleines Zitat" handelt. Also z. B. "wie die Morgenpost berichtet ...". Entgegen der weit verbreiteten Annahme, dass (wie im angelsächsischen Rechtsraum üblich) es eines Copyright-Vermerks bedarf, ist in Deutschland jedes geistige Werk geschützt, egal ob mit oder ohne Kennzeichnung. Erst wenn der Urheber 70 Jahre lang tot ist, erlischt dessen Urheberrecht. Aber selbst dann ist nicht jede Verwendung erlaubt, weil es neben dem Urheber auch noch einen "ausführenden Künstler" geben kann (z. B. bei Musikaufnahmen).
Ich weiß, dass unbedarfte User auf anderen Plattformen (Facelook, KotzUp, etc.) solche Dinge kaum berücksichtigen. Das ist aber nicht unsere Messlatte und insbesondere können wir hier keine Abmahnungs-Risiken eingehen. Also bitte Vorsicht bei solchen Zitaten.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.