Anmeldedatum: 13.08.2013 Beiträge: 148 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.01.2019 19:37 Uhr Titel: Garantiebeginn bei neuem Bike
Lesezeit: 0,18 Min
Hallo zusammen,
Ich lebe noch. Kann mir mal jemand verraten wann die Garantie bei BMW beginnt. Datum der Rechnung oder Tag der Zulassung. Es gibt offensichtlich bei den einzelnen Herstellern verschieden Regelungen. Selbst bei den Händlern habe ich verschiedene Aussagen bekommen.
Gruß
Ronald _________________
Stevie ✦ Gast
Verfasst am: 29.01.2019 20:41 Uhr Titel:
Lesezeit: 0,06 Min
Hi Ronny, ich habe die Aussage ab Tag der Erstzulassung von BMW bekommen.
Bis bald.
Ronny ✦ Topuser
Anmeldedatum: 13.08.2013 Beiträge: 148 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.01.2019 22:04 Uhr Titel:
Lesezeit: 0,10 Min
Hallo Stefan,
das denke ich auch, aber z.B. bei KTM ist das der Tag wenn das Bike den Laden verlässt.
Gruß Ronald _________________
RaBe ✦ Gast
Verfasst am: 29.01.2019 22:47 Uhr Titel:
Lesezeit: 0,23 Min
Genau so hat es mir Lars Gigla erklärt: meine Super Duke GT ist eine Tageszulassung aus 11/17. Zur Auslieferung an mich hat er im April 2018 das Moped (die FIN) mit seinem Kunden verheiratet und seitdem läuft erst die Werksgarantie.
Wieder was Neues gelernt. Vorher kannte ich nur die Aussage mit der Ertzulassung.
Viele Grüße
Ralf
legrandalex ✦ Gast
Verfasst am: 30.01.2019 21:39 Uhr Titel:
Lesezeit: 0,13 Min
Ja aber bei tageszulassung wird das Fahrzeug gar nicht benutzt. Es wird nur zugelassen, um die Zulassung-Statistiken in die Höhe zu schieben. Das ist hier garantieanfang gleich „Inbetriebnahme“ und nicht Erstzulassung
Xavier
Wir reden hier ja erst einmal nur von der gesetzlichen Gewährleistung. Die beginnt mit der Annahme der gekauften Sache im Rahmen des Kaufes. Also bei einem schon existierenden Fahrzeug der Tag der Rechnung. Bei einem Neufahrzeug (soweit es keine Tageszulassung ist) kauft man aber eine Sache, die i. d. R. noch gar nicht existiert. Das bestellte Fahrzeug muss erst noch gebaut werden. Hier kann die Gewährleistung also noch gar nicht laufen. Der Gebrauch des Fahrzeugs beginnt mit der Zulassung. Also gilt das als Stichtag für die Gewährleistung.
Anders kann es bei einer weitergehenden Garantie sein. Da gelten die Bestimmungen des Vertrages, also die Garantiebedingungen. Die können völlig willkürlich sein. So z. B. bei einer Anschluss-Garantie.
Die Antwort auf Ronny's Frage lautet einmal mehr: sowohl als auch.
Es kommt auf den Vertrag an.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
Anmeldedatum: 13.08.2013 Beiträge: 148 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 31.01.2019 13:13 Uhr Titel:
Lesezeit: 0,27 Min
Hallo,
ich habe jetzt eine kompetente Aussage von BMW erhalten. Es ist so wie es auch schon Ron erklärt hat.
1. Neufahrzeug welches vom Händler ohne Zulassung abgeholt wird (z.B. auf einem Trailer) - beginn der Gewährleistung bei Übergabe.
2. Neufahrzeug welches vor Abholung zugelassen wird, Datum der Zulassung.
Egentlich ganz logisch, aber bei den vielen "Expertenmeinungen" manchmal doch etwas verwirrend.
Gruß
Ronald _________________