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Rechtliches Motorradunfall, Meinungen    

 Lesezeit: 7,16 Min 

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Ronny 
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Anmeldedatum: 13.08.2013
Beiträge: 148
Wohnort: Berlin   
BeitragVerfasst am: 05.04.2019 11:04 Uhr   Titel: Motorradunfall, Meinungen

 Lesezeit: 0,43 Min 

   

Hallo zusammen,
da es ja im Forum viele Experten gibt Kaffee trinken , habe ich einmal eine Frage zu folgendem Geschehen.
Ein Biker befährt auf einer Bundesstraße eine Linkskurve (80 km/h, durchgezogene Linie). Am Kurvenausgang sieht er in einer Entfernung von ca. 30 m einen PKW, welcher aufgrund eines vorausfahrenden Radfahrer stark bremst (auf Radfahrergeschwindigkeit). Der Biker bremst ebenfalls stark ab, merkt aber, dass er es nicht schafft und schert trotz Linie zum Überholen aus. Zeitgleich zieht der Pkw Fahrer ebenfalls nach links und es kommt zur Kollision. Krücken-Läufer
Wie ist euere Meinung, Schuld, Teilschuld lohnt sich ein Anwalt. (Biker hat keinen Rechtsschutz) Kopfkratzen
Viele Grüße
Ronny
_________________
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Gatower 
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Anmeldedatum: 10.04.2015
Beiträge: 1105
Wohnort: Spandau   
BeitragVerfasst am: 05.04.2019 11:18 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,10 Min 

   

Hi Ronny,

ich sag mal, Dumm gelaufen.
Kein Rechtsschutz Sad
Ohne Anwalt kommst du nicht weit.
Wird mind. auf Teilschuld rauslaufen, so mein Bauchgefühl.
_________________
Christian
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Wolfhardt 
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Anmeldedatum: 06.03.2017
Beiträge: 226
Wohnort: Berlin   
BeitragVerfasst am: 05.04.2019 11:19 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,46 Min 

   

Hallo Ronny.
Hier meine "Nichtexperten"- Meinung.

Hauptschuld wird beim Motorradfahrer liegen. Hinter der Kurve hätte auch ein anderes Hindernis, beipielsweise ein Unfallfahrzeug, oder ein Mähdrescher die Fahrbahn blockieren können. In diesem Fall hätte es der Biker ebenfalls nicht geschafft rechtzeitig anzuhalten.

Eine Teilschuld kann eventuell dem PKW-Fahrer angelastet werden.

Sofern die Linie an seiner Position noch durchgezogen ist, hätte er hinter dem Radler bleiben müssen. Zumindest hätte er größte Vorsicht walten lassen müssen und den rückwärtigen, sowie den gegenwärtigen Verkehr im Blick haben müssen. Er hätte den Unfall also vermeiden können, obwohl der Biker verkehrswidrig überholt hat.
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Ron ✦✦✦
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Anmeldedatum: 07.01.2007
Beiträge: 5507
Wohnort: Ofenstadt Velten   
BeitragVerfasst am: 05.04.2019 11:28 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,81 Min 

   

Ich hoffe, dass das keine realer Fall ist. Sonst würdest Du jetzt Probleme kriegen:

der Abstand von 30 Metern ist ab 80 km/h zwar noch mehr als der strafbewehrte Sicherheitsabstand (20m, BKatV 12.4). Deshalb hätte dieser Abstand ausreichen sollen, um noch immer anhalten zu können ($ 4 (1) StVO), zumal der Autofahrer ja nicht bis zum Stillstand abgebremst hat, sondern ausweichen wollte. Eine ausreichende Verzögerung wäre also in jedem Fall drin gewesen.

Die starke Bremsung kann man dem Autofahrer nicht vorwerfen, weil sie ja nicht "grundlos" war (vorausgesetzt, er hat den Radfahrer nicht früher erkennen- und damit die starke Bremsung vermeiden können). Wenn das Ausweichen für den Autofahrer ein Not-Manöver war, kann man ihm ebenfalls nicht vorwerfen, nicht in den Rückspiegel geschaut zu haben, zumal er sich bei der durchgezogenen Linie darauf verlassen konnte, dass ihn hier niemand überholen will.

Der Schilderung entnehme ich eher ein vielleicht typisches Verhalten des Motorradfahrers (ich nehme mich selbst nicht aus) im Sinne von "schnell an dem Hindernis vorbei". Aber wenn man die Situation mit dem Radfahrer sieht, muss man damit rechnen, dass der Autofahrer so reagiert.

Das Ding wird wohl zulasten des Bikers gehen.

Gruß Ron Winken
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Siero 
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Anmeldedatum: 14.10.2011
Beiträge: 260
Wohnort: Berlin-Reinickendorf   
BeitragVerfasst am: 06.04.2019 10:31 Uhr   Titel: Unfall

 Lesezeit: 0,19 Min 

   

Hi Leute,

ich schließe mich der Meinung von Ron an. Wenn ich von hinten komme muss ich damit rechnen das vorn jemand ausschert. Und wenn die Kurve so eng ist das ich nur 30m Sichtweite habe muss ich meine Geschwindigkeit anpassen.
100% schuld vom Biker.

Gruß Siero
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was man gerne tut,
und dann noch jemanden zu finden,
der einen dafür bezahlt!!!
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legrandalex 
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BeitragVerfasst am: 06.04.2019 11:34 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,16 Min 

   

ich würde tippen für 75% Schuld für den Biker ... er kommt von hinten.
aber wäre der Autofahrer nicht über die weiße Linie gefahren, wäre auch kein Unfall (Treffen) passiert.
daher auch 25% für den Autofahrer.

Xavier
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Ronny 
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Beiträge: 148
Wohnort: Berlin   
BeitragVerfasst am: 06.04.2019 17:55 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,50 Min 

   

Hallo Ron,
der Fall ist leider real. Ich finde die Einschätzung von Xavier kommt der Sache am nächsten. Eine durchgezogene Linie kann nicht der Garant dafür sein, dass nicht doch etwas von hinten kommt. Ein Blick in den Spiegel wäre hilfreich gewesen. Zumal beim sicheren Überholen des Radfahrers durch den PKW in diesem Bereich die Linie ebenfalls überfahren werden musste. Da die Klärung der Sache vermutlich nur mit Anwälten möglich ist und der arme Biker keinen Rechtsschutz hat, wird er wohl als alleiniger Übeltäter übrig bleiben. Nachteilig kommt hinzu, dass der Biker Erinnerungslücken zum Geschehen ab der Kollision hat. Bei der polizeilichen Aufnahme und Zeugenbefragung war er schon im RTW Richtung Krankenhaus unterwegs.
Gruß
Ronny
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Ron ✦✦✦
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Beiträge: 5507
Wohnort: Ofenstadt Velten   
BeitragVerfasst am: 06.04.2019 18:41 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,70 Min 

   

Ich fürchte da ist eher der Wunsch der Vater des Gedankens. Denn ich bin ziemlich überzeugt davon, dass dem Autofahrer keine Teilschuld zugesprochen werden wird. Die durchgezogene Linie ist ein Garant. Ausnahme wären höchstens Sonderrechte, die vom Fahrer erhöhte Vorsicht verlangen würde. So oder so war das Überholmanöver des Bikers eine gefährliche Angelegenheit.

Ich bin im Nachgang zu meinem obigen Beitrag noch einmal ins Grübeln gekommen, warum die Entfernung nicht für eine starke Bremsung ausgereicht hätte. Die Antwort ist ziemlich klar: der Biker muss mit viel zu hoher Geschwindigkeit in die Kurve gebrettert sein. Allein das (so es denn zutrifft) würde für eine Verurteilung ausreichen. Und wenn die Ausschilderung 80 lautete und ihm ein Tempo von ca. 110-120 nachgewiesen werden kann, käme sogar ein Vorsatz in Frage. Und dann landen wir automatisch im Strafrecht.

Allein schon deswegen ist ein Anwalt sehr empfehlenswert. Ohne Rechtsschutz wird es aber einiges kosten. Inklusive der ersten Hauptverhandlung muss man da mit 700-800 Euro rechnen.

Gruß Ron Winken
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Ronny 
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Beiträge: 148
Wohnort: Berlin   
BeitragVerfasst am: 06.04.2019 20:48 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,42 Min 

   

OK, bevor wir hier eine Gerichtsverhandlung konstruieren werde ich mir mal den Tatort selber ansehen. Die ca. 30m nach der Kurve war eine subjektive Einschätzung, dazu kommen bestimmt noch andere Kriterien wie: Aufmerksamkeit und Reaktionszeit aufgrund eventueller Fehleinschätzung der Lage usw. Leider bekommt man ja keine Auskunft von der Polizei zu dem Stand der Dinge. Ansonsten muss eben abgewartet werden.
Noch ein Hinweis für zukünftige R1250GS Besitzer. Die Maschine des Kumpels hat das SOS System. Das hat wirklich perfekt funktioniert. Der Notruf wurde automatisch aktiviert und der Rettungswagen und ein Notarzt waren in kürzester Zeit vor Ort.
Gruß
Ronny
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Flippo 
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Wohnort: Bernau bei Berlin   
BeitragVerfasst am: 08.04.2019 17:42 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 1,07 Min 

   

Um mal die Kommentare zu ergänzen und mit Fakten zu belegen:

Laut STVO:
Reaktionszeit : (Geschwindigkeit : 10) *3 = 24m
zzgl. Bremsweg: (Geschwindigkeit : 10) x (Geschwindigkeit : 10) =64m
Anhalteweg: 88 m
Gefahrenbremsung = (Bremsweg :2) + Reaktionsweg =56 m
Also 30 m reichen auf keinen Fall aus um zum stehen zu kommen!!!
Ergo wäre nach 24 m grad mal die Reaktionszeit erreicht, keine Chance für den Motoroadfahrer.
Das mit dem halben Tacho ist nur eine Faustformel!!!

2. Punkt:
Durchgezogene Linie heißt zwar Überholverbot ABER! Radfahrer, Landmaschinen, ja selbst Mofas (<45 km/h) dürfen sehr wohl überholt werden! Wenn ihr das nicht glaubt, fragt Fahrschullehrer oder eure Kinder die den Fleppen nach 2016 gemacht haben.

3. Der Überholvorgang:
Beim Überholvorgang ist "besondere Sorgfaltspflicht" geboten!
Warum --> Ist gemäß STVO ein Spurwechsel
Genauso beim Rückwärts fahren! (eigene Erfahrung, war ich 100% Schuldig)
Ergo, wer ausschert zum Überholen, ausparken, einparken etc. (egal ob Überholverbot oder nicht) und z.b. im toten Winkel einen Unfall verursacht, hat damit grob fahrlässig gehandelt! Bei Personenschaden redet man sogar von "gefährdet", könnt ja mal im Bußgeldkatolog schauen was das heißt.

Bin warscheinlich der einzige der diese Meinung vertritt, aber wenigsten 50/50 wenn nicht sogar der Autofahrer das voll übergebügelt bekommt! ... könnt ihr aber gern im Bußgeldkatalog nachschlagen... da stehen nicht nur die Punkte sondern unten auch genau solche Situationen. Nen guter Anwalt holt sogar noch ordentlich Schmerzensgeld raus.

Achtung! immer unter der Vorraussetzung das nicht nachgewiesen wird, dass er viel zu schnell war, z.B an Hand der Bremsspur.

Gruß Flippo
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Das beste Mittel gegen Stress, hat zwei Räder.
Den Motorrad fahren ist das schönste was man angezogen machen kann.
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Ron ✦✦✦
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Beiträge: 5507
Wohnort: Ofenstadt Velten   
BeitragVerfasst am: 08.04.2019 23:14 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 2,32 Min 

   

Das Problem an dem Fall ist, dass wir keine genaue Schilderung haben. Wenn wir bei dem bleiben, was wir bisher erfahren haben, dann soll es sich (der Wahrheitsgehalt sei mal dahingestellt) bei dem Manöver des Autofahrers nicht um ein Überholen gehandelt haben, sondern um ein Ausweichen. In diesem Fall darf er selbstverständlich den weißen Streifen überfahren. Es hieß ja, er habe sogar kräftig gebremst. Dass der Motorradfahrer aber vorsätzlich überholen wollte, liegt auf der Hand. Sonst hätte er ja er unmittelbar dem bremsenden Auto ausweichen müssen und hätte sich zu diesem Zeitpunkt nicht auf der linken Spur befunden. Ergo: das Auto muss vor ihm auf der Gegenfahrbahn aufgetaucht sein und da hat es zum Bremsen nicht mehr gereicht. - Aber wie gesagt: mangels Fakten alles Spekulation!

Zum Bremsvorgang: die Zitate aus der StVO sind eher ein Phantasieprodukt eines Fahrlehrers. Denn alle diese Formeln werden zwar vermittelt (vermutlich nach den diversen Ausbildungsrichtlinien), sind aber in der StVO nicht zu finden. Das Thema wird bei einem WarmUp gezielt angesprochen. Denn es gibt in der StVO noch nicht einmal eine Abstandsdefinition (außer die 50 Meter für LKW). Alles andere lässt sich bestenfalls aus der Bußgeldkatalogverordnung ableiten. Und auch im realen Leben sind die Formeln -sorry- Quatsch. Denn solche Formeln sollten einen schnellen Memo-Effekt beim Fahrer haben. Und da ist die gute alte Formel "Tacho Halbe" immer noch die beste - und natürlich auch unsere "2-Pfosten-Formel". Wink Alles andere kommt zwar der Wirklichkeit nahe. Aber die aktuelle Technik schleicht sich auch immer näher an die Grenzen der Physik heran. Danach können Motorräder mit über 1g (9,81 m/s²) verzögern (wenn man es denn kann und hoffentlich regelmäßig z. B. in einem Sicherheitstraining übt). Damit würde ohne den Reaktionsweg von 22 Metern (die Situation wurde ja schon erkannt) ein Bremsweg von ca. 24 Metern übrig bleiben. Also insgesamt schlechtenfalls 46 Meter. Und der PKW bremst schlechter (im Durchschnitt bei ca. 6 m/s²). Es hätte also nicht zur Kollision kommen dürfen, wenn der Motorradfahrer richtig reagiert hätte. Aber er wollte bewusst die ganze Szenerie hinter sich lassen - also bewusst überholen. Jedenfalls ist das mein Eindruck.

Übrigens das mit dem Überholen ist so einfach nicht. Bei einem Überholverbot (nur Zeichen 276 ohne durchgehende Linie) dürfen einspurige Fahrzeuge überholt werden. Also Fahrräder und Mofas, die auch in der Spur ein Rechtsfahrgebot haben (also äußerst rechts, wie es bis vor einigen Jahren auch für Motorräder galt). Ebenso Landmaschinen, die z. B. zur Hälfte den Seitenstreifen mitbenutzen. Und eben auch Motorräder! Das ist nach wie vor der Irrsinn schlechthin und man merkt, dass die StVO eben noch nicht den Realitäten angepasst wurde. Aber wir Biker haben eben keine Lobby (was Wunder, wo als einziger Lobbyist beim Deutschen Bundestag die Bikerunion Deutschland eingetragen ist). Also noch mal zum Mitschreiben: Auto darf Motorrad überholen, umgekehrt aber nicht!

Gibt es aber eine durchgezogene Linie, darf sie fürs Überholen nie überfahren werden. Das heißt Fahrräder z. B. nur, wenn der Sicherheitsabstand (1,5m) eingehalten wird und die Linie aber nicht berührt wird. Fahren zwei Räder nebeneinander (was eigentlich verboten ist, es sei denn sie sind ein Verband), dürfen sie definitiv nicht überholt werden. Ein Hupkonzert wäre als Gefahrensignal aber erlaubt! Wink

Gruß Ron Winken
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