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Rechtliches StVO-Novelle ab 28.04.2020    

 Lesezeit: 6,29 Min 

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Ron ✦✦✦
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BeitragVerfasst am: 30.11.2019 10:34 Uhr   Titel: StVO-Novelle ab 28.04.2020

 Lesezeit: 3,68 Min 

   

Noch ist sie ja nicht verabschiedet. Aber sie kommt: die StVO-Novelle.

Unser Verkehrsminister wird seinem Namen wirklich gerecht. Nachdem schon der Wahnsinn mit dem führerscheinfreien Motorrad losgetreten wurde, steht jetzt die StVO-Novelle an. Noch in diesem Jahr soll verabschiedet werden, dass z. B. es künftig ausdrücklich erlaubt sein soll (sofern niemand behindert wird), dass Fahrräder nebeneinander fahren dürfen. Wir können uns also auf weitere Tote einstellen. Denn offensichtlich hat Herr Scheuer noch nie die Erfahrung gemacht, wie lebensgefährlich es ist, wenn man mit normalem Landstraßentempo über eine Bergkuppe oder durch eine nicht einsehbare Kurve fährt und unmittelbar darauf zwei Fahrräder vor sich hat, die man vorher nicht sehen konnte. Noch besser wird es, wenn dann auch noch Gegenverkehr kommt. Dann sind die Räder wirklich eine starre Wand und man darf eine Notbremsung einleiten. Und selbstverständlich sind die Radfahrer (oder neudeutsch und geschlechtsrollenunabhängig die "Rad Fahrenden") immer im Recht. Denn aus ihrer Sicht haben sie ja den Verkehr nicht behindert. Ein ungeübter Moppedfahrer wird sich dann langmachen, während ein Routinier in die Fahrradwand krachen wird. Ein Irrsinn!

Ich will nicht verhehlen, dass es auch ein paar gute Ideen gibt. Zum Beispiel das Halteverbot in der zweiten Spur. Wer dadurch einen Radfahrer - pardon, es muss natürlich heißen "Rad Fahrenden" - behindert oder gefährdet wird deutlich stärker bestraft.

Aber worauf wir uns auch einstellen müssen, ist folgende Regelung im Bußgeld-Katalog:

BKat Nr. 50a: "Wer unberechtigt mit einem Fahrzeug auf einer Autobahn oder Außerortsstraße eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen benutzt", der wird mit 240 Euro und einem Monat Fahrverbot bestraft. Bei Behinderung (50a.1) sind es 280 Euro, bei Gefährdung (50a.2) 300 Euro und mit Sachbeschädigung (50a.3) kostet es 320 Euro neben dem einmonatigen Fahrverbot.

Mit anderen Worten: das "Durchschlängeln" kann jetzt sofort geahndet werden und es wird richtig teuer!

Nachdem vor einiger Zeit der Schilderwald ja ein wenig gelichtet wurde, gab es nun genügend Platz für neue Kreationen. Preisfrage! Was bedeutet das:



Ja, das ist der "Grüne Pfeil" nur für Rad Fahrende - jetzt kann ich's. Wink

Und das hier ist nicht etwa ein Sehtest für Besoffene - äh nein, es muss natürlich heißen: Besoffen Seiende.



Es ist das neue Zeichen für "Carpool" oder zu deutsch "Fahrgemeinschaft", die aber erst ab 3 Personen zählt und dann künftig extra freizugebende Bus-Spuren befahren darf.

Warum das hier wichtig werden wird, weiß ich nicht genau:



Es ist ein Hinweis auf Kleinstelektrofahrzeuge und damit sollen wohl geschützte Parkplätze ausgewiesen werden. Und nur so am Rande: der Detailgrad des Zeichens verstößt gegen alle Regeln der Erstellung von Piktogrammen, die immer viel einfacher gestaltet werden sollten, um auch aus der Ferne erkennbar zu sein. Aber auch so etwas scheint ja nicht mehr wichtig zu sein in dem be- oder ver- scheuerten Ministerium. Wink

Weiter im Text: Rad Fahrende bekommen jetzt einen Highway. In Deutschland ein "Radschnellweg".



Und auch eine "Fahrrad-Zone":



Das Car-Sharing soll unterstützt werden (z. B. mit ausgewiesenen Sonder-Parkplätzen). Das Sinnbild ist ebenfalls kein Piktogramm mehr, sondern ein halber Roman. Es sieht so aus:



Firmen können solche Fahrzeuge mit einer neuen Plakette kennzeichnen:



Und ganz zum Schluss ein echtes Highlight. Dazu zitiere ich auch den Text, denn das ist wirklich neu. Wir kennen ja das Problem mit dem bisherigen Überholverbot (rotes Auto neben einem schwarzen PKW). Das hieß immer Überholverbot von zweispurigen Fahrzeugen. Also: Auto durfte Motorrad trotzdem überholen aber das Motorrad das Auto nicht. Künftig gibt es (wieder kein Piktogramm - aber egal) dieses Zeichen Nr. 277.1



Es heißt ausformuliert: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.

Aha! Was für ein Schwachsinn! Nicht nur, dass mal wieder ein Motorrad mit einem Fahrrad gleichgestellt wird. Über die Umkehrung können wir uns aber auch nicht freuen. An welchen Orten soll es denn künftig so geregelt sein, dass ein Motorrad ohne Beiwagen dann überholen darf? Welche Gemeinde wird so ein Schild aufstellen wollen? Will man also die einspurigen Fahrzeuge schützen, dann wird künftig ein Doppelschild notwendig werden. Ich sag's nochmal: was für ein Blödsinn!

Viel wichtiger wäre es gewesen, ein "echtes" Überholverbot zu erfinden, damit kein durchgeknallter Dosenchauffeur mehr ein Motorrad ganz "legal" bedrängen darf. Und ich möchte die Straße sehen, wo es ein Überholverbot von Fahhrrädern gibt. An solchen Stellen müsste immer zwangsläufig eine Schrittgeschwindigkeit eingeführt werden, wenn man keine weiteren Toten riskieren will.

Den Schutz der Rad Fahrenden (jetzt ist es schon geläufig) in allen Ehren. Aber wenn, dann richtig!

Gruß Ron Winken
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Wolfhardt 
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BeitragVerfasst am: 30.11.2019 11:26 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 1,04 Min 

   

Vielen Dank für die interessanten Informationen.

Der einzig positive Aspekt scheint mir die Regelung bezüglich der Rettungsgasse zu sein.

Wobei hier differenziert werden sollte.

Natürlich darf man eine Rettungsgasse nicht für die freie Fahrt von "Nichtrettungsfahrzeugen" benutzen.
Wenn man aber bei sommerlicher Hitze im Stau steht und dabei als Motorradfahrer in seiner Schutzkleidung einen Hitzestau bekommt, sollte es hierfür Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen für Motorradfahrer geben. Es macht ja keinen Sinn, wenn ein Motorradfahrer einen Hitzschlag erleidet, wofür dann der nächste Rettungswagen kommen müsste.

Die restlichen Neuregelungen fallen für mich in die Kategorie "BeScheuert".

Den Grünpfeil für Radfahrer kann man sich sparen. Viele Radler fahren richtungsunabhängig ohnehin bei rot.

Gerade gestern fuhr mir ein Radler absichtlich fast vors Auto während ich ihn mit großem Seitenabstand überholte. An der nächsten rotem Ampel, meinte er mich ermahnen zu müssen, ob meiner "gefährlichen" Fahrweise. Keine 5 Minuten später fuhr er bei der nächsten roten Ampel mit Karacho quer auf den Bürgersteig mitten durch eine Ansammlung von Fußgängern.

Erinnert sich noch jemand an den Simca Bagheera? Ein dreisitziger "Sportwagen" aus den 70ern.

Der fiel mir spontan beim Schild "Carpool" ein.

Drei Figuren in einer Keksdose.

Alles in allem sind die Neuregelungen sinnlose Verschlimmbesserungen die das bereits vorhandene Chaos auf Deutschlands Straßen vergrößern.

Vielleicht ist dies aber auch nur eine geheime Taktik zur Ausbremsung motorisierten Individualverkehrs ohne Verhängung von Geschwindigkeitsbegrenzungen.
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legrandalex 
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BeitragVerfasst am: 30.11.2019 12:29 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,09 Min 

   

@Rolf
Klar erinnere ich mich an den Simca-Talbot Baghera ... aber das Bild lässt mich eher an den FIAT Multipla denken.
Xavier
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Ron ✦✦✦
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BeitragVerfasst am: 28.04.2020 09:13 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,81 Min 

   

Seit heute ist der ganze Kram in Kraft getreten. Und natürlich begleitet von den entsprechenden Strafen.

Also nur zur Erinnerung:

Ein Fahrverbot bei Tempoverstoß gibt es jetzt schon ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts (vorher war das ab 31/41).

Das Befahren der Rettungsgasse ("Durchschlängeln") auf der Autobahn kostet ab sofort 240 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Und Vorsicht bei Radfahrern: sie dürfen künftig nebeneinander fahren, wenn sie nach eigener Einschätzung den Verkehr nicht behindern. Da man künftig innerorts 1,50 Meter und außerorts 2,00 Meter Abstand beim Überholen einhalten muss, kommt man nicht umhin, auf die Gegenspur auszuweichen. Das dürfte künftig sehr gefährlich werden. Denn wenn etwas entgegen kommt, wird man künftig massiv abbremsen müssen, wenn Fahrräder sichtbar werden. Wieder so eine Regelung, bei der man auf die ersten Toten nicht lange wird warten müssen. Sad

Übrigens: mit der Schonhaltung für BMW-Fahrer ist es auch vorbei: die Füße dürfen nur dann von den Rasten genommen werden, wenn "der Straßenzustand es erfordert" (§23 (3) StVO). Wink

Und für die Turner: das freihändige Fahren war auch vorher schon nicht erlaubt. Wink

Gruß Ron Winken
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BeitragVerfasst am: 15.05.2020 08:56 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,34 Min 

   

Es geschehen noch Zeichen und Wunder: ich habe gerade in der Tagesschau gesehen, dass das Verkehrsministerium den neuen Bußgeldkatalog überarbeiten will!

Das hat es noch nicht gegeben. Es heißt insbesondere, dass die Strafen für die Tempoüberschreitung gemildert werden sollen, weil sie "unangemessen" seien. Mich würde da mal die Willensbildung bei den Fachleuten interessieren. Vielleicht wurde aber auch nur ein Politiker frisch erwischt, der jetzt seinen Einfluss geltend macht. Wink

Lassen wir uns überraschen. Razz

Gruß Ron Winken
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Guzzi-Peter 
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BeitragVerfasst am: 15.05.2020 14:22 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,02 Min 

   

Ich sach ja... alles Lobbyisten...
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Fange nie an aufzuhören, höre nie auf anzufangen...
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BeitragVerfasst am: 16.05.2020 15:52 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,23 Min 

   

Ron hat Folgendes geschrieben:
Mich würde da mal die Willensbildung bei den Fachleuten interessieren.

die Willensbildung hier ist eindeutig die Autolobby, ADAC und sonstige Interessensverbände.
Wir wissen doch alle, nur betroffene Hunde bellen, daher macht jetzt der tolle Verkehrsminister einen Salto rückwärts.
er möchte doch sein Amt behalten, oder nicht?
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Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen und zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein

DLzG Thomas Winken

VIDEO_1_Comedy: https://www.youtube.com/watch?v=O5pxILowop0&feature=youtu.be
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