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Wolfhardt ✦
Topuser
Anmeldedatum: 06.03.2017 Beiträge: 226 Wohnort: Berlin
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legrandalex ✦
Gast
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Verfasst am: 04.04.2020 10:36 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,26 Min |
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kann man lesen, wie man es möchte, aber
ich möchte nie wirklich ins Krankenhaus landen, aber es ist schon passiert ... und momentan würde ich es in keinem Fall riskieren wollen.
lieber zu Fuß oder mit Fahrrad ein bisschen Sport machen ...
wie heute morgen.
bleibt gesund, bliebt zu Hause.
Xavier |
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Wolfhardt ✦
Topuser
Anmeldedatum: 06.03.2017 Beiträge: 226 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 04.04.2020 11:07 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,04 Min |
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Aber geh in dem Aufzug lieber nicht zu Deinem Geldinstitut.... _________________ Don't drink and drive! |
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Ron ✦✦✦✦
Moderator
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Anmeldedatum: 07.01.2007 Beiträge: 5536 Wohnort: Ofenstadt Velten
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Verfasst am: 04.04.2020 11:41 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,67 Min |
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Das Thema hatten wir ja schon mehrfach.
https://www.berlin-brandenburg-biker.de/viewtopic.php?t=3744
https://www.berlin-brandenburg-biker.de/viewtopic.php?t=3709
Die Antwort ist ziemlich klar: nein, es ist (zumindest in Berlin und Brandenburg) nicht erlaubt.
Es sei denn, man hat in Brandenburg eine Ausnahmegenehmigung. Mit dieser dürfte man dann in Berlin seine Wohnung verlassen und müsste sich auf den kürzesten Weg über die Stadtgrenze machen.
Das Motorradfahren ist namentlich nirgendwo in den Verordnungen erwähnt. Man könnte es höchstens subsumieren unter "Motorsport". Der ist auch nicht erwähnt. Und jetzt bliebe die Frage, ob Motorsport zu Sport im Allgemeinen gezählt werden kann. Da aber der Verordnungsgeber davon ausgeht, dass der Sport in unmittelbarem Wohnumfeld stattfinden muss, kann man davon ausgehen, dass er tatsächlich nur Spazierengehen, Joggen, etc. meint und nicht das Bewegen von Kraftfahrzeugen.
Aber letztlich müsste diese Frage ein Gericht beantworten, das man nach einem verhängten Bußgeld anrufen müsste.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
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Ben800 ✦✦✦
Topuser
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Ron ✦✦✦✦
Moderator
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Verfasst am: 06.04.2020 22:12 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,47 Min |
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Nee, leider nicht. Ich hatte heute Kontakt mit der Dienststelle in Potsdam. Danach gilt diese Auslegung nicht für Besucher aus Berlin! Außerdem gab man mir die Information, dass die Pressestelle wahrscheinlich den Begriff "Motorradfahren" falsch ausgelegt hat. Denn als Verkehrsmittel "... auf dem Wege einer Erledigung ..." ist es ja auch in Berlin erlaubt.
Die Situation ist sehr unbefriedigend. Man hat mir empfohlen, eine schriftliche Anfrage zu stellen. Das habe ich heute Abend gemacht. Und zwar an Potsdam und die Senatskanzlei in Berlin. Ich hoffe hierzu in den nächsten Tagen eine deutlichere Antwort zu erhalten.
Bis dahin ist weiterhin von Touren abzuraten.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
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Ben800 ✦✦✦
Topuser
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Verfasst am: 06.04.2020 22:27 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,18 Min |
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Berni ✦
Topuser
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Verfasst am: 06.04.2020 22:57 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,07 Min |
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Ron ✦✦✦✦
Moderator
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Tourguide
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Verfasst am: 06.04.2020 23:14 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,24 Min |
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biker ✦
Topuser
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biker ✦
Topuser
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Verfasst am: 09.04.2020 19:11 Uhr Titel: |
Lesezeit: 0,22 Min |
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Caro6120 hat Folgendes geschrieben: |
Na das is dann doch ein dienstlicher Grund u dafür darf man raus u es ist egal mit welchem Fahrzeug. |
Es gab eine schriftliche einladung vom AG und hätte so oder so fahren dürfen.
das weiß ich aber erst seid heute... _________________ Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen und zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein
DLzG Thomas
VIDEO_1_Comedy: https://www.youtube.com/watch?v=O5pxILowop0&feature=youtu.be |
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