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Quasselecke Garantiebeginn bei neuem Bike    

 Lesezeit: 1,54 Min 

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Ronny 
Topuser

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Anmeldedatum: 13.08.2013
Beiträge: 148
Wohnort: Berlin   
BeitragVerfasst am: 29.01.2019 19:37 Uhr   Titel: Garantiebeginn bei neuem Bike

 Lesezeit: 0,18 Min 

   

Hallo zusammen,
Ich lebe noch. Laughing Kann mir mal jemand verraten wann die Garantie bei BMW beginnt. Datum der Rechnung oder Tag der Zulassung. Es gibt offensichtlich bei den einzelnen Herstellern verschieden Regelungen. Selbst bei den Händlern habe ich verschiedene Aussagen bekommen.
Gruß
Ronald
_________________
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Stevie 
Gast

 





  
BeitragVerfasst am: 29.01.2019 20:41 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,06 Min 

   

Hi Ronny, ich habe die Aussage ab Tag der Erstzulassung von BMW bekommen.
Bis bald.
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Ronny 
Topuser

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Anmeldedatum: 13.08.2013
Beiträge: 148
Wohnort: Berlin   
BeitragVerfasst am: 29.01.2019 22:04 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,10 Min 

   

Hallo Stefan,
das denke ich auch, aber z.B. bei KTM ist das der Tag wenn das Bike den Laden verlässt.
Gruß Ronald
_________________
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RaBe 
Topuser

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Anmeldedatum: 01.06.2015
Beiträge: 498
Wohnort: Berlin   
BeitragVerfasst am: 29.01.2019 22:47 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,23 Min 

   

Genau so hat es mir Lars Gigla erklärt: meine Super Duke GT ist eine Tageszulassung aus 11/17. Zur Auslieferung an mich hat er im April 2018 das Moped (die FIN) mit seinem Kunden verheiratet und seitdem läuft erst die Werksgarantie.

Wieder was Neues gelernt. Vorher kannte ich nur die Aussage mit der Ertzulassung.

Viele Grüße

Ralf
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legrandalex 
Gast

 





  
BeitragVerfasst am: 30.01.2019 21:39 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,13 Min 

   

Ja aber bei tageszulassung wird das Fahrzeug gar nicht benutzt. Es wird nur zugelassen, um die Zulassung-Statistiken in die Höhe zu schieben. Das ist hier garantieanfang gleich „Inbetriebnahme“ und nicht Erstzulassung
Xavier
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Beiträge: 5508
Wohnort: Ofenstadt Velten   
BeitragVerfasst am: 31.01.2019 00:04 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,57 Min 

   

Wir reden hier ja erst einmal nur von der gesetzlichen Gewährleistung. Die beginnt mit der Annahme der gekauften Sache im Rahmen des Kaufes. Also bei einem schon existierenden Fahrzeug der Tag der Rechnung. Bei einem Neufahrzeug (soweit es keine Tageszulassung ist) kauft man aber eine Sache, die i. d. R. noch gar nicht existiert. Das bestellte Fahrzeug muss erst noch gebaut werden. Hier kann die Gewährleistung also noch gar nicht laufen. Der Gebrauch des Fahrzeugs beginnt mit der Zulassung. Also gilt das als Stichtag für die Gewährleistung.

Anders kann es bei einer weitergehenden Garantie sein. Da gelten die Bestimmungen des Vertrages, also die Garantiebedingungen. Die können völlig willkürlich sein. So z. B. bei einer Anschluss-Garantie.

Die Antwort auf Ronny's Frage lautet einmal mehr: sowohl als auch. Wink
Es kommt auf den Vertrag an.

Gruß Ron Winken
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Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.

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Ronny 
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Anmeldedatum: 13.08.2013
Beiträge: 148
Wohnort: Berlin   
BeitragVerfasst am: 31.01.2019 13:13 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,27 Min 

   

Hallo,
ich habe jetzt eine kompetente Aussage von BMW erhalten. Es ist so wie es auch schon Ron erklärt hat.
1. Neufahrzeug welches vom Händler ohne Zulassung abgeholt wird (z.B. auf einem Trailer) - beginn der Gewährleistung bei Übergabe.
2. Neufahrzeug welches vor Abholung zugelassen wird, Datum der Zulassung.
Egentlich ganz logisch, aber bei den vielen "Expertenmeinungen"Rolling Eyes manchmal doch etwas verwirrend.
Gruß
Ronald
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