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Rechtliches Rechts überholen auf Beschleunigungsstreifen Autobahn    

 Lesezeit: 5,07 Min 

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Olli 
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Anmeldedatum: 07.05.2007
Beiträge: 11
Wohnort: OHV   
BeitragVerfasst am: 23.03.2019 06:58 Uhr   Titel: Rechts überholen auf Beschleunigungsstreifen Autobahn

 Lesezeit: 0,75 Min 

   

Werte Zeitgenossen,

heute hatte ich nach langer Zeit mal wieder Kontakt mit der Exekutive unseres schönen Landes:

Beim Auffahren auf die Autobahn tat sich leider keine Lücke auf, direkt links neben mir fuhr ein 40 Tonner mit Auflieger und direkt dahinter folgten zwei PKW mit jeweils 10m Abstand.
Als der Beschleunigungsstreifen zu Neige ging habe ich das Gas gelupft und habe einfach ca. 30m des folgenden, schnurgeraden, einsehbaren Standstreifen zum Einfädeln vor dem LKW genutzt.
Niemand musste bremsen oder wurde gefährdet. Nachdem ich dann die nächste Abfahrt nutzte und dort mindestens 10km unterwegs war gab es an einer Ampel die rote Kelle...
Der Vorwurf des Beamten: Rechts überholen ?!?!
Inklusive Geschwafel, er müsse schliesslich die Motorradfahrer von der Leitplanke kratzen. Dies war der Originalton des KriPo.
Ich hätte gefälligst auf dem verschmutzen Beschleunigungstreifen scharf bremsen, anhalten und warten sollen bis sich eine Lücke auftut.
Ich teilte dem Männecken mit, daß ich dies für einen vorgezogenen Aprilscherz halte.

Hat hier einer Erfahrungen mit solch einer Situation gehabt? Möchte vorbereitet sein, falls hier ein Brief reinflattert.

Gruß
der Imker
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tvinnefossen 
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Beiträge: 7
Wohnort: im Teltow   
BeitragVerfasst am: 23.03.2019 09:53 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,34 Min 

   

Hallo Olli,

rechtlich gesehen hat der Kollege Polizist leider Recht. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, daß man auf dem Standstreifen noch weiterfahren könne, um den Verkehr flüssig zu halten. Auf dem Beschleunigungsstreifen schneller fahren als ein Fahrzeug auf der Fahrspur und somit rechts vorbei ist ausdrücklich erlaubt, den Standstreifen mitzunutzen leider nicht.

Auch wenn es blöd ist und es mir selbst manchmal auch tatsächlich sinnvoller erscheint den Standstreifen kurz mitzunutzen, hast Du auf dem Papier erst mal die schlechteren Karten....
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sincere et constanter


Zuletzt bearbeitet von tvinnefossen am 23.03.2019, 15:35, insgesamt einmal bearbeitet
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Largeman 
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Wohnort: Berlin - Wilmersdorf   
BeitragVerfasst am: 23.03.2019 13:17 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,43 Min 

   

Ich pflichte René bei. Was der Bußgeldkatalog dazu sagt, kann ich leider nicht sagen.

Nicht um nachzukarten, aber der Vollständigkeit halber möchte ich noch anmerken, dass bei vorausschauendem Fahren und rechtzeitigem Ausnutzen der Leistungsfähigkeit des Mopeds kaum so eine Situation entstehen kann. Nach Möglichkeit schon beim Auffahren auf die Autobahn checken, wo die Lücke ist und dann smoothly nach Links rüber. Ggf auch mit etwas mehr Gas...
Dann kann die Rennleitung auch nicht mit so einem Unsimm kommen vonwegen „anhalten und los spurten. DAS halte ich für lebensgefährlich!

Ich halte Dir die Daumen, dass es nicht zu teuer wird...
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DLzG Uwe
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Wolfhardt 
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BeitragVerfasst am: 23.03.2019 21:10 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,24 Min 

   

Ich habe mich ein wenig durchs Internet gewühlt und zu dem Thema die eindeutige Antwort gefunden, dass der Standstreifen tatsächlich nicht als Verlängerung des Einfädelungsstreifens (bisher "Beschleunigungsstreifen"), genutzt werden darf.
Am Ende des Einfädelungsstreifens, sollte man es geschafft haben.

[*** Edit: Bild entfernt - Ron ***]
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BeitragVerfasst am: 24.03.2019 09:58 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,44 Min 

   

Ich musste das Bild entfernen. Noch mal zum Mitschreiben: alles, was nicht unmittelbar von Euch stammt (euch also nicht "gehört"), darf grundsätzlich nicht öffentlich verwendet werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Urheberrechteinhaber dies erlaubt. Wenn also z. B. auf seiner Homepage eine generelle Freigabe aufgeschrieben ist. Ansonsten dürfen Texte weder als Bild, noch als Copy-and-Paste komplett widergegeben werden. Höchstens noch in Form eines "kleinen Zitates". Erkenntnisse (also "Wissen") sind dagegen nicht schützbar. Das heißt, man muss sich die Mühe machen und "Wissen" erneut "ausformulieren". Dann wäre alles ok!

Gruß Ron Winken
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BeitragVerfasst am: 04.04.2019 19:44 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,50 Min 

   



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Ulli 
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BeitragVerfasst am: 05.04.2019 09:55 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,17 Min 

   

habe vor Jahren schon 60,00 € für "Rechtsüberholen" auf dem Standstreifen gezahlt, ob das heute, wie vieles, teurer geworden ist, entzieht sich meine Kenntniss

gefährlicher Blödsinn diese Regelung, aber davon gibt es in der StVO noch viel mehr
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BeitragVerfasst am: 05.04.2019 11:57 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,87 Min 

   

Ulli hat Folgendes geschrieben:
gefährlicher Blödsinn diese Regelung, aber davon gibt es in der StVO noch viel mehr


Na, ich hoffe, dass das jetzt irgendwie anders gemeint war. Ich finde auch, dass die StVO für uns Motorradfahrer jede Menge Verbesserungspotential hat. Aber dass auf der Autobahn ein Standstreifen nicht befahren werden darf (75 Euro) oder gar auf ihm rechts überholt wird (100 Euro), ist eine sehr berechtigte Regelung. Es ist ein paar Jahre her, als sich auf der A24 bei Kremmen ein Motorradfahrer geradezu "pulverisiert" hat (und das ist wortwörtlich gemeint), als er dem Stau ausweichen wollte und "die paar hundert Meter" bis zur Ausfahrt auf dem Standstreifen abkürzen wollte. Er fuhr mit sehr hohem Tempo in einen PKW hinein, dessen Fahrer die gleiche Idee hatte.

Die Sache mit dem Einfädeln ist nicht immer leicht. Und ich habe auch für jemanden, der sich "ein paar Meter" auf dem Strandstreifen klaut Verständnis - zumal es tatsächliche diese "Dichtmacher" gibt, die einen nicht hereinlassen wollen. Aber ansonsten sollte die Einfädelspur wirklich ausreichen. Was würde man sonst z. B. auf dem Stadtring machen, wo es am Ende des Beschleunigungsstreifens oftmals ein Mauerwerk gibt?

Gruß Ron Winken
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Ulli 
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BeitragVerfasst am: 05.04.2019 13:14 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,47 Min 

   

Ron hat Folgendes geschrieben:

Es ist ein paar Jahre her, als sich auf der A24 bei Kremmen ein Motorradfahrer geradezu "pulverisiert" hat (und das ist wortwörtlich gemeint), als er dem Stau ausweichen wollte und "die paar hundert Meter" bis zur Ausfahrt auf dem Standstreifen abkürzen wollte. Er fuhr mit sehr hohem Tempo in einen PKW hinein, dessen Fahrer die gleiche Idee hatte.





davon ist hier nicht die Rede

es ist nur eine Verlängerung des Beschleunigungsstreifens gemeint, um einen nicht ungefährlichen Anhaltevorgang zu vermeiden

eine Ahndung, wenn jemand den Standstreifen benutzt zum Überholen um schneller voran zu kommen, ist etwas ganz anderes

für mich Ende der Diskusion
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BeitragVerfasst am: 05.04.2019 14:01 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,38 Min 

   

Das ist halt immer das Problem: welches "objektive" Kriterium soll die allseits geschätzte Rennleitung denn anwenden? "Hier darf man noch ein bisschen" oder "Hier geht gar nichts mehr"? Da wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet. Es braucht also klare Regeln: ein Standstreifen ist kein Beschleunigungsstreifen mehr. Auch kein kleines Bisschen. Bei allem anderen darf man sich halt nicht erwischen lassen. Wink

Gruß Ron Winken


P.S.: "Ende der Diskussion" ist niemals ein einseitiger Vorgang! Anderenfalls sollte man sich jedes Diskussionsbeitrages enthalten.
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BeitragVerfasst am: 06.04.2019 09:26 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,15 Min 

   

Eine ausreichende Lücke zum einfädeln lassen und schon wäre das Problem gelöst.

Leider ist vorausschauendes Verhalten und Verzicht in unserer ICH-ICH-ICH-UND-NUR-ICH-Gesellschaft aus der Mode gekommen.

In der DDR war asoziales Verhalten strafbar Rolling Eyes
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Ob eine schwarze Katze Unglück bringt hängt davon ab, ob man ein Mensch ist oder eine Maus.
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BeitragVerfasst am: 06.04.2019 18:51 Uhr   Titel:

 Lesezeit: 0,34 Min 

   

Klar, stimmt schon. Diese Überlegung fängt aber immer an der eigenen Nase an. Wink

Und der Vergleich mit der DDR hinkt gewaltig: eine geringere Kriminalitätsrate ist der Charme eines Polizei-und Überwachungsstaates. Jeder Rechtsverstoß ist per Definition ein "asoziales" Verhalten und wird geahndet … wenn er denn klar nachgewiesen werden kann. Und da sind eigene Einschätzungen wie "geht noch" oder "geht noch ein bisschen" oder "geht gar nicht mehr" keine guten Ratgeber.

Gruß Ron Winken
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