Verfasst am: 21.03.2010 17:27 Uhr Titel: Autoaufbruch in Sammel-Tiefgarage
Lesezeit: 0,37 Min
Hallo Zusammen,
mein Auto stand für längere Zeit, unbenutzt in einer Sammel-Tiefgarage.
Heute mußte ich leider feststellen, dass die Seitenscheibe links eingeschlagen und mein Radio geklaut wurde.
Diese Sammelgarage ist eigentlich nur den Stellplatzmietern zugänglich. Seit ca einer Woche ist ein Rolltor defekt und steht 24h/Tag offen.
Hier meine Frage:
Kann / Könnte man den Vermieter wegen Begünstigung einer Straftat belangen?
Ich muß schließlich 150€ Selbstbeteiligung löhnen...
Viele Grüße
Jörg
P.S Ein Dieb hat sich verletzt, hoffentlich holt er sich ne Blutvergiftung !!! _________________ Elektronik funktioniert mit Rauch. Wenn der draußen ist funktioniert nichts mehr.
mit dieser Frage habe ich mich auch schon sehr eingehend
beschäftigt. Aber eher aus anderem Interesse (ich vermiete
solche Stellplätze).
Ich glaube, daß Du mit den zwei folgenden Aspekten Glück
haben könntest: zunächst schau' mal in Deinen Mietvertrag.
Wenn dort nicht ein ausdrücklicher Haftungsausschluß ge-
regelt ist, könntest Du dort ansetzen.
Andererseits ist die Frage von Interesse, ob der Vermieter
schuldhaft die Dauer des offenstehenden Tores verlängert
hat. Zum Beispiel wenn er nicht umgehend tätig geworden
ist, als er von dem Defekt erfuhr. Also muss die Frage
geklärt werden, wann hat er die Information bekommen
und wann hat er reagiert.
Grundsätzlich kann er zum Schadenersatz nur verdonnert
werden, wenn er unmittelbar eine (Teil-) "Schuld" trägt oder
den Schaden hätte abwenden- oder minimieren können.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.