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Verfasst am: 11.04.2017 15:29 Uhr Titel: GS-Windschild an R
Lesezeit: 0,58 Min
Mal ´ne Frage an die Experten unter euch:
Ich habe das serienmäßige Windschild von meiner geschrotteten "GS"
umgebaut und an meine "R" geschraubt. Hält bombenfest und sieht auch
gar nicht mal so blöd aus (Bilder habe ich zwar gemacht, kann sie hier
aber leider nicht hochladen).
Zwei alte Löche sind leider zu sehen, da müssen noch Blindstopfen d´rauf.
Die abgesägten Kanten würde ich noch schön rundmachen und auf Hoch-
glanz polieren. Den GS-Schriftzug poliere ich auch noch´raus.
Eine Probefahrt steht noch aus, aber wie sieht das rechtlich aus? Natürlich
gibt es für die Kombi Motorrad/Windschild keine offizielle Zulassung.
Erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis bei so einem Umbau? Macht ein
Besuch bei DEKRA/TÜV sinn? Oder sollte ich mir einfach keinen Kopp machen?
Ich würde da einfach bei BMW fragen, ob die ABE für das Windschild konditioniert ist. Vielleicht lautet die Fahrzeugtypenauflage ja nur "BMW". Dann kann das Ding an allen Modellen montiert werden.
Ansonsten würde ich keine TÜV-Abnahme machen, sondern ganz freundlich bei der nächsten HU fragen. Mit ein wenig Glück trägt der Prüfer dann das Teil ein.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.